ABI-Mitarbeiter Benjamin Schütze hat einen Gastkommentar zur deutschen Israelpolitik in der taz veröffentlicht. Sein Standpunkt: „Völkerrecht sowie Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit fallen der Staatsräson zum Opfer.“
Ein 2025 von Schütze für die Konferenz der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient (DAVO) organisiertes Panel wurde durch den Antisemitismusbeauftragten der Universität Erlangen als potentiell rechtswidrig angesehen: „Per E-Mail forderte der Antisemitismusbeauftragte uns auf, den Begriff 'Genozid' nicht zu verwenden und den Vortragstitel anzupassen. Durch den wenig subtilen Hinweis, er habe den bayerischen Oberstaatsanwalt informiert, drohte er implizit mit juristischen Folgen. Dank eines Ko-Organisators erfuhren wir, dass unser Panel nicht für justiziabel gehalten wurde und stattfinden konnte“.
Auch wenn das Panel am Ende stattfand, hatte das Eingreifen des Antisemitismusbeauftragten gravierende Folgen: „Eine Wissenschaftlerin sagte ab, andere schlossen Rechtssschutzversicherungen ab. Der Vorfall zeigt, dass grundgesetzlich garantierte Rechte nicht selbstverständlich gewahrt werden und ihre Durchsetzung gegenüber den Truppen der Staatsräson professionelle Hilfe erfordert“.
Schütze schließt daraus: „Die Staatsräson [...] dient nicht der Bekämpfung von Antisemitismus, sondern der institutionellen Verankerung deutscher Unterstützung eines Genozids in Gaza, der Normalisierung von antiarabischem Rassismus und der Diffamierung von Forscher*innen, die solidarisch mit Palästina sind“. Davon bleibe die Wissenschaft nicht unberührt: „Auch die Forschungslandschaft wird entlang der Staatsräson umstrukturiert, etwa durch staatlich geförderte Projekte gegen „israelbezogenen Antisemitismus“, bei denen wissenschaftliche Qualitätsstandards bewusst umgangen und rassistische Vorannahmen reproduziert werden“.
Der Kommentar in voller Länge ist auf der Webseite der taz verfügbar.