Einer der nachhaltigsten europäischen Exporte während und nach dem Kolonialismus war und ist der territoriale Staat. Allein die Definition des „Staates“ als Autorität über ein begrenztes Territorium hat zu unzähligen Konflikten und Auseinandersetzungen geführt. Dies hängt nicht zuletzt mit der Erwartung zusammen, dass ein Staat notwendigerweise auch gleich ein Nationalstaat ist. Von allen Bewohner*innen des Gebietes, das der Staat umfasst, wird erwartet, dass sie diesen Staat als wichtigen Teil ihrer Identität annehmen.
Die Wissenschaft ist gespalten, wenn es um die Frage geht, ab wann ein Staat als Staat existiert. Einerseits gibt es die sog. Theorie der Deklaration, nach der ein Staat beginnt, zu existieren, wenn er als solcher von einer Gruppe ausgerufen bzw. deklariert wird. Andererseits argumentieren Gegenstimmen, dass dabei Wirksamkeit und Legitimität gänzlich fehlen – in dieser Sicht wird ein Staat erst dann zu einem „wahren“ Staat, sobald andere Staaten (im Idealfall alle anderen Staaten des Planeten) diesen als solchen anerkennen.
Die tatsächliche Realität weicht jedoch von den oben genannten Idealtypen enorm ab: Die meisten Staaten haben keine homogene Bevölkerung in Bezug zu Ethnizität, Religion, oder Sprache (und oft nicht einmal eine klare Mehrheit einer solchen Gruppe). Dies stellt ein zentrales Problem dar, wenn es um die Akzeptanz eines Staates geht. Weitere Probleme bestehen beispielsweise im Spannungsfeld zwischen Selbst-Deklaration und universeller internationaler Anerkennung, oder auch in Bezug auf postkoloniale Staaten, bei welchen die nationalstaatlichen Grenzen im Sinne der Interessen von Kolonialmächten festgelegt wurden.
Diese Literaturliste wurde von ABI-Mitarbeiter Tilman Lüdke erstellt. Das Ziel ist es dabei, die unterschiedlichen Konflikt- und Spannungsfelder in Bezug auf die (Nicht-)Anerkennung von Staaten, zu beleuchten. Die zusammengestellte Literatur reflektiert die Ansicht, dass es gemeinsame Nenner gibt, die für alle nicht- oder nur in Teilen anerkannte Staaten gelten. Der Fokus liegt dabei auf den generellen Prinzipien der (Nicht-)Anerkennung von Staaten.